Altersfreundlicher öffentlicher Raum, Sozialraumgestaltung und Mobilität

Ziele des Alterleitbildes

  • 3.1:
    Förderung und Sicherstellung von Mobilität und Bewegung im öffentlichen Raum durch eine hindernisfreie, altersgerechte Ausgestaltung.

  • 3.2:
    Schaffung von Voraussetzung für die niederschwellige Partizipation, für Begegnungen und den Austausch unter den Generationen im Sozialraum und Angebote in der Natur.

  • 3.3:
    Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für Verkehrsanbindung zur selbständigen Mobilität in der ganzen Gemeinde.

Massnahmen (nur diejenigen Massnahmen, bei welchen der Seniorenrat in der Verantwortung ist)

  • 3.1.1:
    Partizipative Erhebung von mobilitätseinschränkenden Hindernissen im öffentlichen Raum, z.Bsp. durch Begehungen; Erstellen eines Inventars, Erarbeiten von Verbesserungsmassnahmen und Priorisierung der Umsetzung.

  • 3.1.2:
    Sicherstellung von Toiletten an ÖV-Haltestellen und hoch frequentierten Stellen (z.Bsp. Aareufer; je nach Ort nur saisonal). Dabei ist das Konzept “Nette Toiletten” zu prüfen. Allenfalls kann die Betreibung durch Externe (z.Bsp. Mc Cleans) übernommen werden.

  • 3.1.3:
    Nutzungskonflikte Velo-Fussgänger-weitere Verkehrs- teilnehmende: Analyse/Identifikation von neuralgischen Punkten mit Nutzungskonflikten oder Konfliktpotential, Erarbeiten und Umsetzen von Verbesserungsmassnahmen sowie Sensibilisierung der Bevölkerung mittels Information.

  • 3.1.4:
    Ausrüstung des öffentlichen Raums mit genügenden und altersgerechten Sitzgelegenheiten.

  • 3.2.1:
    Begegnungsfreundliche Ausgestaltung von öffentlichen Plätzen, sei es bei Neu- als auch bei Umgestaltungen; Einbezug der Fachstellen und der Bevölkerung bei der Planung und Umsetzung.

  • 3.2.2:
    Einführen und Betreiben von fixen oder temporären Bewegungs-, Erlebnis- und/oder Sinnesparks für die Begegnung von den Senioren und von Jung und Alt und weitere Angebote in der Natur.

  • 3.3.1:
    Prüfen der Einführung eines von der Gemeinde unterstützten Rufbusses oder ähnliches mit Priorität auf von ÖV schlecht erschlossene Gebiete.

  • 3.3.2:
    Überprüfen der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs auf die hindernisfreie Zugänglichkeit, insbesondere von gut frequentierten Tramhaltestellen; Planen und Umsetzen von Verbesserungsmassnahmen.
    Die Gemeinden sind zuständig für Massnahmen auf Gemeinde- und Privatstrassen. Deshalb überprüft die Gemeinde, dort wo sie zuständig ist, ob die Standards des Kantons übertroffen werden können.

Status Umsetzung der Massnahmen

  • 3.1.1:
    In Arbeit mit der Bauverwaltung und einem externen Spezialisten Team für Gerontologie.

  • 3.1.2:
    Der Seniorenrat hat im Jahr 2022 eine Zusammenstellungen der Orte für öffentliche Toiletten und «nette Toiletten» dem Ausschuss für Altersfragen zur Weiterbearbeitung abgegeben.

  • 3.1.3:
    In Arbeit mit der Bauverwaltung und einem externen Spezialisten Team für Gerontologie.

  • 3.1.4:
    Der Seniorenrat hat im Jahr 2022 eine Liste erstellt, welche Sitzbänke ersetzt werden sollen, zusätzliche Bänkli und welche Bänkli eine Armlehne benötigen, 80% konnte in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung bereits erledigt werden.

  • 3.2.1:
    In Arbeit mit der Bauverwaltung und einem externen Spezialisten Team für Gerontologie.

  • 3.2.2:
    Wird zu einem späteren Zeitpunkt angegangen.

  • 3.3.1:
    Wird zu einem späteren Zeitpunkt angegangen.

  • 3.3.2:
    In Arbeit mit der Bauverwaltung und einem externen Spezialisten Team für Gerontologie.