Altersfreundlicher öffentlicher Raum, Sozialraumgestaltung und Mobilität
Ziele des Alterleitbildes
3.1:
Förderung und Sicherstellung von Mobilität und Bewegung im öffentlichen Raum durch eine hindernisfreie, altersgerechte Ausgestaltung.3.2:
Schaffung von Voraussetzung für die niederschwellige Partizipation, für Begegnungen und den Austausch unter den Generationen im Sozialraum und Angebote in der Natur.3.3:
Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für Verkehrsanbindung zur selbständigen Mobilität in der ganzen Gemeinde.
Massnahmen (nur diejenigen Massnahmen, bei welchen der Seniorenrat in der Verantwortung ist)
3.1.1:
Partizipative Erhebung von mobilitätseinschränkenden Hindernissen im öffentlichen Raum, z.Bsp. durch Begehungen; Erstellen eines Inventars, Erarbeiten von Verbesserungsmassnahmen und Priorisierung der Umsetzung.3.1.2:
Sicherstellung von Toiletten an ÖV-Haltestellen und hoch frequentierten Stellen (z.Bsp. Aareufer; je nach Ort nur saisonal). Dabei ist das Konzept “Nette Toiletten” zu prüfen. Allenfalls kann die Betreibung durch Externe (z.Bsp. Mc Cleans) übernommen werden.3.1.3:
Nutzungskonflikte Velo-Fussgänger-weitere Verkehrs- teilnehmende: Analyse/Identifikation von neuralgischen Punkten mit Nutzungskonflikten oder Konfliktpotential, Erarbeiten und Umsetzen von Verbesserungsmassnahmen sowie Sensibilisierung der Bevölkerung mittels Information.3.1.4:
Ausrüstung des öffentlichen Raums mit genügenden und altersgerechten Sitzgelegenheiten.3.2.1:
Begegnungsfreundliche Ausgestaltung von öffentlichen Plätzen, sei es bei Neu- als auch bei Umgestaltungen; Einbezug der Fachstellen und der Bevölkerung bei der Planung und Umsetzung.3.2.2:
Einführen und Betreiben von fixen oder temporären Bewegungs-, Erlebnis- und/oder Sinnesparks für die Begegnung von den Senioren und von Jung und Alt und weitere Angebote in der Natur.3.3.1:
Prüfen der Einführung eines von der Gemeinde unterstützten Rufbusses oder ähnliches mit Priorität auf von ÖV schlecht erschlossene Gebiete.3.3.2:
Überprüfen der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs auf die hindernisfreie Zugänglichkeit, insbesondere von gut frequentierten Tramhaltestellen; Planen und Umsetzen von Verbesserungsmassnahmen.
Die Gemeinden sind zuständig für Massnahmen auf Gemeinde- und Privatstrassen. Deshalb überprüft die Gemeinde, dort wo sie zuständig ist, ob die Standards des Kantons übertroffen werden können.
Status Umsetzung der Massnahmen
3.1.1:
In Arbeit mit der Bauverwaltung und einem externen Spezialisten Team für Gerontologie.3.1.2:
Der Seniorenrat hat im Jahr 2022 eine Zusammenstellungen der Orte für öffentliche Toiletten und «nette Toiletten» dem Ausschuss für Altersfragen zur Weiterbearbeitung abgegeben.3.1.3:
In Arbeit mit der Bauverwaltung und einem externen Spezialisten Team für Gerontologie.3.1.4:
Der Seniorenrat hat im Jahr 2022 eine Liste erstellt, welche Sitzbänke ersetzt werden sollen, zusätzliche Bänkli und welche Bänkli eine Armlehne benötigen, 80% konnte in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung bereits erledigt werden.3.2.1:
In Arbeit mit der Bauverwaltung und einem externen Spezialisten Team für Gerontologie.3.2.2:
Wird zu einem späteren Zeitpunkt angegangen.3.3.1:
Wird zu einem späteren Zeitpunkt angegangen.- 3.3.2:
In Arbeit mit der Bauverwaltung und einem externen Spezialisten Team für Gerontologie.