Wohnen im Alter

Ziele des Alterleitbildes

  • 4.1:
    Förderung von Eigeninitiativen in der Planung und Realisierung von neuen Wohnformen.

  • 4.2:
    Förderung von privaten Initiativen zur Umgestaltung von zu wenig genutzter Wohnsubstanz (Bestandesbauten), z. Bsp. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, mit dem Ziel der besseren Auslastung.

  • 4.3:
    Förderung von altersgerechtem, hindernisfreiem und preiswertem Wohnraum als Eigentümerin von Liegenschaften und bei Raumplanungen in der Gemeinde, unter Berücksichtigung der demografischen und gesundheitlichen Entwicklung der älteren Bevölkerung (z.Bsp. starke Zunahme der 80+, Zunahme von Demenz).

Massnahmen (nur diejenigen Massnahmen, bei welchen der Seniorenrat in der Verantwortung ist)

  • 4.3.1:
    Der Planungsleitfaden “Altersgerechte Wohnbauten” der Fachstelle für hindernisfreie Architektur dient künftig als Grundlage bei Sanierungen, Umbauten sowie bei Neubauten von Gemeindeliegenschaften im Finanzvermögen; Einbezug der Fachstelle für Altersfragen und dem Seniorenrat.

  • 4.3.3:
    Überprüfen der Wohnquartiere auf Tauglichkeit hinsichtlich der künftigen Herausforderungen in der demografischen Entwicklung.
    Beizug von bestehenden, innovativen Modellen.

Status Umsetzung der Massnahmen

  • 4.3.1:
    Wird zu einem späteren Zeitpunkt angegangen.

  • 4.3.3:
    Wird zu einem späteren Zeitpunkt angegangen.